Anmeldung
| Der Hegering |
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Die Jägerschaft Hückeswagen organisiert sich im Hegering Hückeswagen e.V. Ein Hegering ist die kleinste Verbandseinheit des Landesjagdverbandes NRW (LJV NW). Im Hegering Hückeswagen sind alle Jäger, die Mitglied der Kreisjägerschaft Oberberg sind und einen persönlichen Bezug zum Hegering Hückeswagen haben, wie z.B. den Wohnsitz oder die Anpachtung eines Jagdreviers im Gemeindegebiet, zusammengefasst. Der Landesjagdverband NRW wiederum ist Mitglied im Deutschen Jagdschutzverband (DJV). Im LJV NW sind zur Zeit ca. 63.000 Mitglieder aktiv, im DJV fast 300.000.
Die Jägerschaft ist sich ihrer Verantwortung für die freilebende Tierwelt und die Natur bewusst. Als eine der größten staatlich anerkannten Naturschutz-Organisationen in Deutschland nimmt sie ihren Auftrag zur Erhaltung einer artenreichen Tierwelt und zur Sicherung deren Lebensgrundlagen ernst. Deshalb legt die Jägerschaft größten Wert auf einen offenen Dialog sowie eine gute Zusammenarbeit mit den im Naturschutz tätigen Organisationen. Dies gilt auf Kreis-, Landes- und Bundesebene gleichermaßen. Der Hegering Hückeswagen hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht, das Natur- und Umweltbewusstsein junger Menschen zu fördern. Zu diesem Zweck werden jedes Jahr etwa 30 Schulklassen durch die "Rollende Waldschule" betreut. Zu diesem Kernpunkt der Hegeringarbeit ist eine eigene Seite auf dieser Homepage eingerichtet, durch die Sie sich über die Details informieren können. Weitere Aufgaben des Hegering gemäß unserer Satzung: In Übereinstimmung mit den Aufgaben und Zielen des LJV und der zuständigen KJS verfolgt der Hegering als kleinste Einheit in der Organisation des LJV die Aufgabe und das Ziel, das gesamte Jagdwesen, den Jagdschutz, den Tierschutz, die Jagdwissenschaft und die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder nachhaltig zu fördern und zu sichern. Insbesondere obliegt ihm die Förderung:
Eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit des Hegeringes ist ebenso ausgeschlossen wie die Beschäftigung mit politischen oder religiösen Fragen. Gemeinnützigkeit: Die Durchführung der bezeichneten Aufgaben und Ziele dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken, auch im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Hegering ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Hegerings. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Hegering fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitgliedschaft: Für die Mitgliedschaft und für die Mitglieder der Organe gelten ungeachtet der sprachlichen Form ihrer Bezeichnung keine Beschränkungen hinsichtlich des Geschlechts. In den Hegering können als Mitglieder aufgenommen werden:
Wenn Sie an einer Mitgliedschaft im Hegering Hückeswagen interessiert sind, dürfen wir Sie bitten, uns per e-mail zu kontaktieren. Wir werden Ihnen dann gerne die erforderlichen Informationen und Ansprechpartner mitteilen. |
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Unser Hegering

Der Hegering Hückeswagen wurde am 25.03.1947 gegründet. Der erste Vorstand bestand damals aus dem Hegeringleiter Otto Kurth (Foto), dem stellvertretenden Hegeringleiter Werner Höstermann, dem Schatzmeister Hans Sonneborn und dem Schriftführer Enno Pickard.