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Der Hegering PDF Drucken

Die Jägerschaft Hückeswagen organisiert sich im Hegering Hückeswagen e.V.

Ein Hegering ist die kleinste Verbandseinheit des Landesjagdverbandes NRW (LJV NW). Im Hegering Hückeswagen sind alle Jäger, die Mitglied der Kreisjägerschaft Oberberg sind und einen persönlichen Bezug zum Hegering Hückeswagen haben, wie z.B. den Wohnsitz oder die Anpachtung eines Jagdreviers im Gemeindegebiet, zusammengefasst. Der Landesjagdverband NRW wiederum ist Mitglied im Deutschen Jagdschutzverband (DJV). Im LJV NW sind zur  Zeit ca. 63.000 Mitglieder aktiv, im DJV fast 300.000.

Otto KurthDer Hegering Hückeswagen wurde am  25.03.1947 gegründet. Der erste Vorstand bestand damals aus dem Hegeringleiter  Otto Kurth (Foto), dem stellvertretenden Hegeringleiter Werner Höstermann, dem  Schatzmeister Hans Sonneborn und dem Schriftführer Enno Pickard.

Der heutige Vorstand (seit April 2007) besteht aus dem Hegeringleiter Johannes Meier-Frankenfeld, dem stellvertretenden Hegeringleiter Christoph Messink, dem Schatzmeister  Guido Verwied und  dem Schriftführer Joachim Burghoff. Die Aufgaben des Vorstandes bestehen vor allem darin, die Mitglieder des Hegerings laufend über Angelegenheiten der Kreisjägerschaft Oberberg und des Landesjagdverbandes zu informieren sowie über  aktuelle Fragen des Jagdwesens zu unterrichten und durch Beratung, Fortbildung und gesellschaftliche Veranstaltungen zu betreuen.

Die Jägerschaft ist sich ihrer Verantwortung für die freilebende Tierwelt und die Natur bewusst. Als eine der größten  staatlich anerkannten Naturschutz-Organisationen in Deutschland nimmt sie ihren  Auftrag zur Erhaltung einer artenreichen Tierwelt und zur Sicherung deren  Lebensgrundlagen ernst. Deshalb legt die Jägerschaft größten Wert auf einen offenen Dialog sowie eine gute Zusammenarbeit  mit den im Naturschutz tätigen Organisationen. Dies gilt auf Kreis-, Landes- und Bundesebene gleichermaßen.

Der Hegering Hückeswagen hat es sich insbesondere zur Aufgabe gemacht, das Natur- und Umweltbewusstsein junger Menschen zu fördern. Zu diesem Zweck werden jedes Jahr etwa 30 Schulklassen  durch die "Rollende Waldschule" betreut. Zu diesem Kernpunkt der Hegeringarbeit ist eine eigene Seite auf dieser Homepage eingerichtet, durch die Sie sich über die Details informieren können.

Weitere Aufgaben des Hegering gemäß unserer Satzung:

In Übereinstimmung mit den Aufgaben und Zielen des LJV und der zuständigen KJS verfolgt der Hegering als kleinste Einheit in der Organisation des LJV die Aufgabe und das Ziel, das gesamte Jagdwesen, den Jagdschutz, den Tierschutz, die Jagdwissenschaft und die Aus- und Weiterbildung der Mitglieder nachhaltig zu fördern und zu sichern. Insbesondere obliegt ihm die Förderung:

  1. des Artenschutzes durch geeignete Maßnahmen zur Erhaltung artenreicher, gesunder und den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildtierbestände, insbesondere durch nachhaltige Nutzung
  2. des Tierschutzes durch tiergeschutzgerechte Jagd sowie die Bekämpfung von Wildseuchen
  3. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes NRW.
  4. des Biotopschutzes durch die Sicherung und Pflege der Lebensräume wildlebender Tierarten
  5. des jagdlichen Schießens und Jagdhornblasen sowie der Führung brauchbarer Jagdhunde gemäß Vorgabe Landesjagdgesetz
  6. des Natur- und Umweltbewusstseins junger Menschen, insbesondere in außerschulischen Lernorten
  7. der Beratung der Mitglieder in jagdlichen Angelegenheiten
  8. der Betreuung des Jägernachwuchses
  9. des jagdlichen Brauchtums

Eine auf Gewinn gerichtete Tätigkeit des Hegeringes ist ebenso ausgeschlossen wie die Beschäftigung mit politischen oder religiösen Fragen.

Gemeinnützigkeit:

Die Durchführung der bezeichneten Aufgaben und Ziele dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken, auch im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Hegering ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Hegerings. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Hegering fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Mitgliedschaft:

Für die Mitgliedschaft und für die Mitglieder der Organe gelten ungeachtet der sprachlichen Form ihrer Bezeichnung keine Beschränkungen hinsichtlich des Geschlechts.

In den Hegering können als Mitglieder aufgenommen werden:

  1. Personen, die zum Erwerb des Jagdscheines gemäß § 15 (5) BJG berechtigt sind oder an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung teilnehmen
  2. Personen die an der Förderung von Aufgaben und Zielen des Hegering, der KJS sowie des LJV interessiert sind.

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft im Hegering Hückeswagen interessiert sind, dürfen wir Sie bitten, uns per e-mail zu kontaktieren. Wir  werden Ihnen dann gerne die erforderlichen Informationen und Ansprechpartner mitteilen.

 

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